Über uns
Mehr als nur Beratung.
Anwaltliche Kompetenz: Wir bieten Ihnen einen Neustart mit rechtlicher Garantie.
Als Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht unterscheiden wir uns bewusst von herkömmlichen Schuldnerberatungsstellen. Wir bieten Ihnen nicht nur eine wirtschaftliche Analyse Ihrer Situation, sondern den entscheidenden Mehrwert der juristischen Expertise in jedem Schritt.
Unsere Mission: Wir möchten Ihnen nicht nur helfen, Ihre Schulden zu bewältigen, sondern Ihnen die Kontrolle über Ihr Leben zurückgeben – und das auf einem juristisch sicheren Fundament.

Ihr Weg zu Schuldenfreiheit

Außergerichtliche Einigung
Bevor ein Insolvenzantrag gestellt werden darf, ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch gesetzlich verpflichtend.
Dieser Versuch muss durch eine geeignete Person oder Stelle nach § 305 Abs. 1 InsO bestätigt werden.

Privatinsolvenz
Die Privatinsolvenz, auch Verbraucherinsolvenzverfahren, ist ein gesetzlich geregelter Weg für Privatpersonen, ihre Schulden innerhalb von drei Jahren abzubauen und anschließend die Restschuldbefreiung zu erhalten.

Regelinsolvenz
Das Regelinsolvenzverfahren – ist das Insolvenzverfahren für Einzelunternehmen, Selbständige, Freiberufler und Gesellschaften (GbR, GmbH etc.) aber unter Umständen auch für ehemalige Selbstständige.