Privatinsolvenz Harburg Schuldenfrei in 3 Jahren
Privatinsolvenz anmelden in Hamburg-Harburg. Wir zeigen dir den Weg zur Restschuldbefreiung in 3 Jahren. Jetzt kostenlos beraten lassen!
- Restschuldbefreiung in nur 3 Jahren möglich
- Kostenlose Erstberatung für Harburg
- Verfahrenskostenstundung auch ohne Vermögen
Hohe Betroffenheit in Harburg
In einigen Harburger Stadtteilen liegt die Verschuldungsquote bei knapp 20 Prozent – deutlich über dem Hamburger Durchschnitt. Du bist mit deiner Situation also nicht allein.
Nur noch 3 Jahre bis zur Schuldenfreiheit
Seit der Reform des Insolvenzrechts 2020 dauert die Privatinsolvenz für dich nur noch drei Jahre statt früher sechs – unabhängig davon, wie viel du zurückzahlen kannst.
Auch ohne eigenes Geld möglich
Über die Verfahrenskostenstundung nach § 4a InsO kannst du das Verfahren durchlaufen, selbst wenn du aktuell kein Vermögen hast, um die Kosten zu decken.

Warum gerade dir in Harburg geholfen werden kann
Vielleicht denkst du, deine Situation sei zu kompliziert oder zu aussichtslos. Das Gegenteil ist der Fall. Schulden entstehen selten durch eigenes Verschulden – meist stehen Jobverlust, Krankheit, eine Trennung oder einfach die hohen Lebenshaltungskosten in Hamburg dahinter. Genau deshalb gibt es ein gesetzlich geregeltes Verfahren, das dir nach nur drei Jahren einen echten Neuanfang ermöglicht.
In Harburg ist die Zahl der Menschen mit Zahlungsschwierigkeiten überdurchschnittlich hoch. Das bedeutet aber auch: Du findest hier Berater, die genau wissen, womit Menschen in deiner Situation zu kämpfen haben, und die dir mit klaren, nachvollziehbaren Schritten zeigen, wie du wieder Boden unter die Füße bekommst.
So läuft dein Weg zur Schuldenfreiheit ab
Der erste Schritt ist immer eine Schuldnerberatung. Hier verschaffst du dir gemeinsam mit deinem Berater einen vollständigen Überblick über deine Gläubiger und Forderungen. Auf dieser Basis wird ein außergerichtlicher Einigungsversuch gestartet – ein gesetzlich vorgeschriebener Schritt, bei dem deinen Gläubigern ein Schuldenbereinigungsplan vorgelegt wird.
Scheitert dieser Versuch, was bei höheren Schuldenständen häufig der Fall ist, stellst du gemeinsam mit deinem Berater den Antrag auf Privatinsolvenz beim zuständigen Amtsgericht. Mit der Eröffnung des Verfahrens beginnt die dreijährige Wohlverhaltensphase: In dieser Zeit trittst du den pfändbaren Teil deines Einkommens an einen Treuhänder ab. Eine Mindestquote, die du an deine Gläubiger zurückzahlen musst, gibt es dabei nicht.
Am Ende der drei Jahre erhältst du – sofern du deine Pflichten erfüllt hast – die Restschuldbefreiung. Alle verbleibenden Schulden werden dir erlassen, und du startest finanziell bei null.
Sprich jetzt mit uns über deine Situation
Eine erste Einschätzung kostet dich nichts – aber sie kann der erste Schritt zu einem schuldenfreien Leben sein.
Jetzt kostenlos anrufenPrivatinsolvenz früher und heute
| Merkmal | Bis 30.09.2020 | Seit 01.10.2020 | Bedeutung für dich |
|---|---|---|---|
| Verfahrensdauer | 6 Jahre | 3 Jahre | Du bist deutlich schneller schuldenfrei |
| Mindestquote | 35 % der Schulden nötig für Verkürzung | Keine Mindestquote erforderlich | Auch ohne Rückzahlung möglich |
| Kostenübernahme | Eingeschränkt | Verfahrenskostenstundung nach § 4a InsO | Auch ohne eigenes Vermögen möglich |
| Sperrfrist für 2. Verfahren | 10 Jahre | 11 Jahre | Längere Wartezeit bei erneuter Insolvenz |
Quelle: Insolvenzordnung (InsO), Reform vom 01.10.2020
Vorteile und Nachteile
- Schuldenfreiheit bereits nach 3 Jahren
- Keine Mindestzahlung an Gläubiger nötig
- Verfahren auch ohne eigenes Vermögen möglich
- Rechtlich abgesicherter Neustart ohne Altlasten
- Pfändbares Einkommen geht während der 3 Jahre an den Treuhänder
- SCHUFA-Eintrag bleibt noch einige Zeit nach der Restschuldbefreiung bestehen
- Strenge Mitwirkungspflichten müssen eingehalten werden
Häufig gestellte Fragen
Wie schnell kann ich in Harburg einen Beratungstermin bekommen?
Das hängt von der jeweiligen Beratungsstelle ab. Bei uns kannst du dich telefonisch melden und bekommst zeitnah einen Termin für deine kostenlose Erstberatung.
Brauche ich Geld, um eine Privatinsolvenz zu beantragen?
Nein. Reicht dein Vermögen nicht aus, um die Verfahrenskosten zu decken, kannst du eine Verfahrenskostenstundung nach § 4a InsO beantragen. Das Gericht streckt die Kosten dann vor.
Muss ich während der drei Jahre einen bestimmten Betrag zurückzahlen?
Nein, eine Mindestquote gibt es nicht mehr. Du trittst lediglich den pfändbaren Teil deines Einkommens ab – auch wenn das wenig oder gar nichts ist, erhältst du am Ende die Restschuldbefreiung.
Was passiert mit meinem SCHUFA-Eintrag nach der Restschuldbefreiung?
Der Eintrag über die Insolvenz wird einige Monate nach Erteilung der Restschuldbefreiung gelöscht. Danach steht dir der Weg zu neuen Verträgen und Finanzierungen wieder offen.
Kann ich auch ohne festen Job eine Privatinsolvenz beantragen?
Ja, das ist möglich. Du musst dich allerdings nachweislich um Arbeit bemühen. Selbst wenn du keine findest, kannst du am Ende trotzdem von deinen Schulden befreit werden.